Neuropsychologie München Behandlungsangebote für Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie/Psychotherapie

Was ist eine Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das sich durch ein pragmatisches, zielgerichtetes und lösungsorientiertes Vorgehen auszeichnet.

Im Gegensatz zu anderen Psychotherapieverfahren liegt der Schwerpunkt der Verhaltenstherapie im "Hier und Jetzt". Der Therapieform liegt die Annahme zugrunde, dass Gefühle und Verhaltensmuster das Ergebnis von Lernerfahrungen darstellen, die – in gewissen Grenzen - veränderbar sind.

Gemeinsam mit dem Patienten werden für aktuelle Probleme nach Verhaltensalternativen und Lösungen gesucht. Die Therapie richtet sich von daher auch mehr auf die Gegenwart und Zukunft. Oft kann es jedoch sinnvoll sein, Lernerfahrungen aus der Vergangenheit zu analysieren, vor allem, wenn diese uns heute noch sehr beeinflussen.

Die Verhaltenstherapie ist ein transparentes Verfahren. Das bedeutet, dass Patienten in die Therapie mit einbezogen werden, Informationen über Krankheitsbilder erhalten und Sinn und Zweck von Interventionen erläutert bekommen. Eine aktive Mitarbeit der Patienten ist für ein erfolgreiches therapeutisches Vorgehen sehr wichtig. So wird Gelerntes im Alltag zwischen den Therapiesitzungen erprobt, um herauszufinden, ob Interventionen gelingen und Erleichterung bringen.

Die Wirksamkeit (kognitiv-) verhaltenstherapeutischer Verfahren wurde bei vielen psychischen Störungen in Hunderten von wissenschaftlichen Studien belegt.

Für wen kann Verhaltenstherapie sinnvoll sein?

Generell ist der Einsatz einer Verhaltenstherapie bei den meisten Störungsbildern sinnvoll. Aufgrund unserer besonderen Spezialisierung ist unser verhaltenstherapeutisches Angebot auf Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen zugeschnitten. Eine ambulante Verhaltenstherapie wird dann durchgeführt, wenn Patienten Verhaltensmuster, Gedanken oder Gefühle zeigen, die eine Anpassung in Alltag oder Beruf behindern.

Sie werden oft beschrieben als:

  • Anpassungsstörungen
  • Depressionen
  • Angsterkrankungen
  • somatoforme Störungen (Krankheitssymptome ohne körperliche Ursache)
  • soziale Ängste und Selbstunsicherheit
  • Probleme der Krankheitsbewältigung
  • fehlende Selbstkontrollstrategien bei epileptischen Anfallsleiden
  • Paar- und Familienkonflikte
  • Persönlichkeitsstörungen

Was beinhaltet Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie hat das Ziel, eine Veränderung im Verhalten, in den Emotionen und den Einstellungen eines Menschen zu erreichen, weil diese Bereiche für ihn oder seine Umgebung gegenwärtig zum Problem geworden sind. Im Rahmen einer Verhaltenstherapie lernen sie, wie sich in Ihrer Lebensgeschichte unterschiedliche Verhaltensweisen, Einstellungen oder emotionale Muster entwickelt haben. Das therapeutische Ziel kann sein, neue und hilfreiche Bewältigungsfähigkeiten zu lernen. Die Zusammenarbeit von Therapeut und Patient sollte zielgerichtet, problem- und lösungsorientiert sein. Eine Therapie ist nicht immer kurz, aber doch zeitlich befristet!

Therapieziele in der Verhaltenstherapie können sein:

  • Erlernen neuer Verhaltensstrategien und Abbau von Vermeidungsverhalten
  • Überwinden hinderlicher Gedanken
  • Veränderung, Distanzierung oder Regulierung von blockierenden Gefühlen
  • Bewältigung zwischenmenschlicher Konflikte
  • Aufbau einer Lebens- und Zukunftsperspektive

Wer bezahlt Verhaltenstherapie?

Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung. Vor Beginn der Therapie finden bis zu drei Sprechstundensitzungen und/oder bis zu vier probatorische Sitzungen (= Kennlernsitzungen) statt. Ziel dieser Sitzungen ist zum einen, dass sich Ihre Therapeutin ein Bild über Ihre Beschwerden und Ihre persönliche Lebenssituation macht, um zu entscheiden, welche therapeutischen Schritte denkbar sind. Zum anderen können Sie Ihre Therapieentscheidung überprüfen. In diesem Zeitraum muss zusätzlich ein Arzt Ihrer Wahl einen Konsiliarbericht ausfüllen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass eine körperliche Krankheit Ihre Beschwerden hervorruft. Eine Kopie dieses Berichts wird dem Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse beigefügt. Die private Krankenversicherung sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) übernehmen die Kosten auf Antrag. Verhaltenstherapie bieten wir als Einzeltherapie und als Paartherapie an.

Dauer und Behandlungsfrequenz der Verhaltenstherapie:

Die Dauer einer Verhaltenstherapie richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und den gemeinsam festgelegten Therapiezielen. Erstattet werden von der Krankenkasse zunächst 24 Sitzungen à 50 Minuten, die in der Regel zunächst einmal wöchentlich, später dann in größeren Zeitabständen stattfinden. Eine Verlängerung auf bis zu 80 Sitzungen ist nach besonderer Antragstellung möglich. Die Therapie endet auf Ihren Wunsch hin.

Wer behandelt Sie?

Verhaltenstherapie wird von Psychotherapeuten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt, die nach ihrem Studium eine Psychotherapieausbildung in Verhaltenstherapie absolviert haben.